| Kursangebote (Prävention § 20 SGB V) in unserer Praxis
Die Präventions-Kursangebote gem. § 20 SGB V umfassen in der Regel 10 Übungseinheiten 1 mal wöchentlich und werden auf Antrag des Mitgliedes durch die meisten Krankenkassen teilweise bezuschusst. Hierzu sollten Sie vor Beginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen. RehabilitationssportUm die Teilnahme an unseren Rehasport - Kursen zu gewährleisten, ist eine ärztliche Verordnung (Muster ...) zwingend erforderlich. Diese Verordnung, die im Übrigen das Verordnungsbudget der Ärzte nicht belastet, beinhaltet bis zu 120 Einheiten, verteilt über einen Zeitraum von 18 bis zu 36 Monaten, in der Regel 1 bis 2 Mal wöchentlich. Diese Verordnung ist im Vorfeld durch Ihre Krankenkasse zu genehmigen, welche dann im Nachgang die kompletten Kosten trägt. |
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